Inklusion

Bild: Jens Schulze

Freistellung von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht

Nachricht 24. Januar 2017

anlässlich der Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag 2017 sowie an „Konfi- und JugendCamps“ aus Anlass des Reformationsjubiläums 2017

Nach Nr. 3 des Erlasses „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ vom 01.11.2012  (SVBl. S. 597) können Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an kirchlichen Rüstzeiten oder ähnlichen Veranstaltungen an bis zu drei Unterrichtstagen je Schuljahr vom Unterricht beurlaubt werden.

Der Deutsche Evangelische Kirchentag 2017 findet in der Zeit vom 24. bis 28. Mai 2017 statt. Für den 24. Mai kann für die Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag Unterrichtsbefreiung beantragt werden. Von daher sollte nach Möglichkeit der 24. Mai von Klassenarbeiten und sonstigen Terminen freigehalten werden.

Im Zeitraum vom 31. Mai bis 10. September 2017 finden in Wittenberg mehrere fünftägige „Konfi- und  JugendCamps“ statt, die jeweils von Mittwoch bis Sonntag dauern. Auch hierfür kann Unterrichtsbefreiung beantragt werden.