Seit Beginn dieses Schuljahres werden in Niedersachsen im 1. Schuljahrgang 1.453 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an den öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen inklusiv unterrichtet. Im 5. Schuljahrgang sind es landesweit 1.783 Schülerinnen und Schüler. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 30 bzw. 25 Prozent. An öffentlichen Förderschulen und Förderschulen privater Trägerschaft werden im aktuellen Schuljahr landesweit insgesamt 3.319 Schülerinnen und Schüler im 1. Schuljahrgang sowie 5.283 Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang beschult.
„Die inklusive Schule ist in Niedersachsen erfolgreich gestartet. Fast jedes dritte Schulkind mit Unterstützungsbedarf wird an einer inklusiven Schule eingeschult. Die Möglichkeit, dass alle gemeinsam lernen, wird von den Eltern also gut angenommen“, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Die Schulen in Niedersachsen haben sich mit viel Engagement und Herzblut auf den Weg der Inklusion gemacht. Wir befinden uns in einem Prozess, der behutsam Schritt für Schritt erfolgen muss und der ständig beobachtet wird. Die neue Vielfalt an den niedersächsischen Schulen ist eine Bereicherung – für alle Schülerinnen und Schüler. Unabhängig davon bleibt es eine Herausforderung für alle Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb investieren wir z.B. erheblich auch im Rahmen der Zukunftsoffensive Bildung in Fortbildung und Stellen.“
Als Umsetzung von Artikel 24 der Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen ist in Niedersachsen 2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule erlassen worden. Danach erfolgte die Einführung mit dem Schuljahr 2013/2014 aufsteigend, beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5. Erziehungsberechtigte haben die Wahl, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Eine Ausnahme stellen die Schuljahrgänge 1 bis 4 der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen dar: Aufsteigend mit der 1. Klasse werden seit Beginn dieses Schuljahres alle Schülerinnen und Schüler mit diesem Unterstützungsbedarf inklusiv in allen Grundschulen aufgenommen.
Kultusministerium Hannover