Bild: © Maria – stock.adobe.com

Fördermittel

 

          Wichtiger Hinweis zur Antragsfrist!

Aufgrund personeller Engpässe kann die Projektbearbeitung derzeit nur mit zeitlicher Verzögerung erfolgen. Um eine Bearbeitung rechtzeitig vor Projektbeginn sicherzustellen, bitten wir, Anträge möglichst mit zwei Monaten Vorlauf bei uns einzureichen.

Förderschwerpunkte

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers unterstützt die vielfältige Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die religionspädagogische Arbeit mit Studierenden und Schülerinnen und Schülern soll intensiviert werden. Darüber hinaus sollen die schulische Bildung und kirchliche Arbeit weiter miteinander verzahnt werden. Bemühungen um Inklusion werden ebenso gefördert, wie Projekte, die zur Bildungsgerechtigkeit und zu gesellschaftlicher Teilhabe beitragen. Dafür stellt die Landessynode Fördermittel zur Verfügung.

Je nach Förderschwerpunkt können diese Fördermittel in der Bildungsabteilung im Landeskirchenamt oder im Landesjugendpfarramt der Landeskirche beantragt werden. Eine Doppelbeantragung von Fördermitteln ist ausgeschlossen.

Grundlage der Förderung von Projekten und Maßnahmen sind die geltenden Förderrichtlinien der Bildungsabteilung und des Landesjugendpfarramtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers; diese sind in der jeweils gültigen Fassung auf den u.g. Internetseiten einzusehen.

Förderschwerpunkte der Bildungsabteilung

Die Bildungsabteilung im Landeskirchenamt hält für folgende Förderschwerpunkte Mittel bereit:

  • Schulkooperative Jugendarbeit und Inklusion in Kooperation zwischen Kirchengemeinden und Schulen vor Ort
     
  • Kirche-schafft Lernraum
  • Religions- und kirchenpädagogische Angebote sowie geistliche Angebote in Schule und Hochschule,
    u.a. Schul- oder Hochschulgottesdienste und –andachten, Einkehrtage, Pilgern
     
  • Exkursionen und Seminare für (Berufs-) Schulklassen, junge Erwachsene in Ausbildung, Studium oder Referendariat, Lehramtsstudierende des Faches Evangelische Theologie/Religionspädagogik,
    u.a. außerschulische religionspädagogische Lernorte, Seminare mit religionspädagogischem Schwerpunkt, Besuche von Gedenkstätten und diakonischen Einrichtungen
  • Musik-, Kunst- und Theaterprojekte Schwerpunktmäßig mit einer religionspädagogischen Begleitung im Unterricht
     
  • Stärkung der Arbeit von Religionslehrkräften,
    u.a. religionspädagogische Seminare, religionspädagogische Tage im Kirchenkreis, Lehrkräftegottesdienste, geistliche Begleitung

Anträge sind zu richten an das

Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Bildungsabteilung
Rote Reihe 6
30169 Hannover

Für Anträge gilt keine Antragsfrist; sie sind grundsätzlich bis spätestens vier Wochen vor Projektbeginn zu stellen.

Formulare und Muster zur Antragsstellung sowie die Förderrichtlinien finden Sie im Kasten.

Förderschwerpunkte des Landesjugendpfarramts

Für folgende Förderschwerpunkte stehen im Landesjugendpfarramt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Mittel bereit:

  • Freizeiten und „Ferienaktionen vor Ort“ einschließlich der Förderung der Inklusion
  • Angebote an der Schnittstelle Jugendarbeit und Schule,
    u.a. Tage zur Orientierung, respekt your buddy, Klassentagungen in der Grundschule, Kirche-entdecken-Kiste
  • „Jugendkollekte Schnittstelle“: Maßnahmen zur Gestaltung des Überganges von der Konfirmandenarbeit zur Jugendarbeit

Anträge sind zu richten an das

Landesjugendpfarramt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Archivstr. 3
30169 Hannover

Für Anträge sind unterschiedliche Antragsfristen zu beachten. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Landesjugendpfarramtes sowie der Evangelischen Jugend.

Sondermittel der Landeskirche für diakonische Projekte

Im Haushaltsjahr 2024 sind weiterhin Mittel zur Mitfinanzierung besonderer Projekte in diakonischen Arbeitsfeldern
verfügbar. Die Anlagen zur Rundverfügung G12/2023 finden Sie hier auf der Seite der Landeskirche.

Rundvfg. G12/2023

Haben Sie Fragen?

Bonczek
Christina Bonczek