Bedürftige Familien, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bekommen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ pro Schuljahr 100 Euro pro Kind. Damit sollen auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen die gleichen Bildungschancen haben.
Diese Summe reicht aber nicht aus. Eine neue wissenschaftliche Studie der Evangelischen Kirche in Deutschland hat ermittelt, dass der tatsächliche existenznotwendige Bedarf durchschnittlich bei 153 Euro liegt.
Deshalb hat die Diakonie in Niedersachsen eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht. - Unterstützen Sie die Petition "Schulbedarf - Für gerechte Teilhabe von bedürftigen Kindern und Jugendlichen" (ID-Nr. 66785) mit Ihrer Unterschrift!
Hier geht es zum Petitionsportal des Deutschen Bundestages.
Erreicht die Petition binnen 28 Tagen nach ihrer Veröffentlichung 50.000 Unterschriften, muss sich der Bundestag mit dem Thema befassen.
Der Petitionstext lautet:
Arbeitslosengeld II - Änderung des § 28 Abs. 3 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(Bedarfe für Bildung und Teilhabe)
Der deutsche Bundestag möge beschließen: Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket § 28 Abs. 3 SGB II werden an die tatsächlich anfallenden Schulbedarfe für Kinder und Jugendliche angepasst. Der tatsächliche Bedarf ist in einer empirisch-wissenschaftlichen Studie zu ermitteln. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe vor den Sommerferien.