Land und Kirchen vereinbaren Ausnahmeregelung zur Sicherstellung des Religionsunterrichtes
Auch in der aktuellen Krisenlage und unter erschwerten organisatorischen Bedingungen soll in niedersächsischen Schulen der Religionsunterricht aufrechterhalten werden. Dabei kann der Religionsunterricht auch konfessionell-kooperativ als gemeinsamer Unterricht insbesondere für evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler erteilt werden, der zugleich offen ist für Schülerinnen und Schüler anderer Religionen und Weltanschauungen. Ein in Einzelfällen sonst übliches Einvernehmen mit den Kirchen muss dafür nicht hergestellt werden.
Auf diese besondere Ausnahmeregelung haben sich Kultusminister Grant Hendrik Tonne, die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Katholische Büro Niedersachsen verständigt.
Die besondere Ausnahmeregelung für einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht bietet vielen Schulen die Möglichkeit, den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht ohne die ansonsten erforderliche Genehmigung konfessionell-kooperativ einzurichten oder auszuweiten. Das gilt insbesondere auch dann, wenn eine Mischung der Lerngruppen zu vermeiden ist, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Dabei unterstützen die zuständigen Lehrkräfte die tatsächlich unterrichtenden Lehrkräfte einer Lerngruppe ggf. durch die Bereitstellung geeigneter Materialien.
„Der Religionsunterricht steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und hat Verfassungsrang. Mir ist wichtig, dass das Recht auf religiöse Bildung in der Schule auch unter den derzeitigen Herausforderungen gewahrt bleibt. Daher freue ich mich über das klare Signal zur erleichterten Durchführung konfessionell-kooperativer Religionsunterrichte“, sagt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.
Die Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen, Kerstin Gäfgen-Track, betont: „In der Corona-Pandemie zeigt sich, wie zentral Bildung, gerade auch religiöse, zum Umgang mit der Krise und zur Bewältigung dieser ist. Menschen sind gegenwärtig verunsichert und blicken sorgenvoll in die Zukunft, hier können gerade Religionslehrkräfte in besonderer Weise mit ihren Schülerinnen und Schülern gemeinsam nach Wegen durch die Krise suchen, die christliche Zuversicht und Hoffnung zur Sprache bringen.
In der gemeinsamen Erklärung „Die Bedeutung religiöser und ethischer Bildung in Zeiten der Corona-Pandemie“ wird darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besondere Erfahrungen gemacht hätten. Damit seien sie kognitiv, emotional und sozial vor große Herausforderungen gestellt. Im Religionsunterricht könnten Schülerinnen und Schüler ihre außergewöhnlichen Erfahrungen mit und durch die Corona-Pandemie diskutieren und verarbeiten. Religionslehrkräfte hätten im Umgang mit existentiell bedeutsamen Themen wie Gesundheit und Krankheit, Leben und Sterben hohe Kompetenzen und viel Erfahrung. Zugleich seien sie immer auch unterstützend und seelsorgerlich an den Schulen präsent.
Die gemeinsame Erklärung finden Sie im Kasten rechts zum Download.
Vor diesem Hintergrund leiste Religionsunterricht einen besonderen Beitrag, indem dieser, anders als jedes andere Fach, religiöse und ethische Grundfragen bearbeite und Schülerinnen und Schüler dabei unterstütze, existentielle Fragen zu thematisieren, heißt es in der Erklärung weiter.
Niedersächsisches Kultusministerium
Presseinformation vom 8.10.2020
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Sebastian Schumacher
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