Die Mitwirkung der Religionsgemeinschaften am Religionsunterricht nach § 125 NSchG schließt auch die Fortbildungen der jeweiligen Lehrkräfte mit ein.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass laut einer Vereinbarung des Landes Niedersachsen mit dem Katholischen Büro Niedersachsen und der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen Fortbildungsangebote der katholischen Bistümer und der evangelischen Kirchen der Konföderation grundsätzlich als dienstliche Fortbildungsangebote anerkannt sind. Sie unterliegen daher den Regelungen für die dienstliche Fortbildung für die kein Sonderurlaub zu beantragen ist.
Besondere Veranstaltungsformen (Weiterbildungsmaßnahmen, Fortbildung für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, Kursfolgen sowie Studienreisen, die nicht in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden), werden auch weiterhin mit dem MK abgestimmt und im Programm des NLQ auf dem NibiS veröffentlicht.
Veranstaltungen der Kirchen, für die die Regelungen der dienstlichen Fortbildung nicht gelten und für die Sonderurlaub zu beantragen ist, sind in den jeweiligen Programmen entsprechend ausgewiesen.