Rechtsgutachten für einen gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht in Niedersachsen liegt vor.
Die evangelischen Kirchen und katholischen Bistümer in Niedersachsen haben vor einem Jahr den Vorschlag zur Diskussion gestellt, den evangelischen und katholischen Religionsunterricht zu einem gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht weiterzuentwickeln. Im Zuge des seitdem laufenden Beratungsprozesses wurde Prof. Dr. Ralf Poscher, Freiburg i.Br., beauftragt, ein juristisches Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Vorhabens zu erstellen. In dem nun vorliegenden Gutachten werden Kriterien beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein christlicher Religionsunterricht in Niedersachsen gestaltet werden kann. Es konstatiert, dass „in Niedersachsen […] sowohl die organisatorischen wie auch die personellen und pädagogischen Voraussetzungen für die Einführung eines gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterrichts gegeben“ sind.
„Mit dem Gutachten sind wir einen entscheidenden Schritt weiter. Es bildet für die anstehenden Entscheidungsprozesse eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage. Wir sind zuversichtlich, dass wir in naher Zukunft mit den Expert*innen in konzeptionelle Überlegungen einsteigen können“, so Dr. Kerstin Gäfgen-Track, Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Das Gutachten soll in den nächsten Monaten intensiv beraten werden.
Weitere Informationen
Auf der Übersichtsseite zum Christlichen Religionsunterricht finden Sie neben vielen weiteren Informationen rund um den gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht das Gutachten zum Download.