Die aktuellen Förderrichtlinien finden Sie im Kasten rechts.
Für Antragssteller außerhalb der verfassten Kirche - z.B. Schulen, Verbände eigener Prägung - gelten die Zuwendungsrichtlinien der hannoverschen Landeskirche vom 01.08.2009 mit den allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Die Nebenbestimmungen regeln insbesondere die Anforderung und Verwendung der Zuwendung, die Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers sowie den Nachweis über die Verwendung. Sie sind Bestandteil des Bewilligungsbescheides. Die dem Bewilligungsschreiben beigefügte Einverständniserklärung, mit der rechtsverbindlich die Zuwendungsrichtlinien der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers anerkannt werden, muss unmittelbar - spätestens vor Projektbeginn - eingereicht werden.