Evangelischer Religionsunterricht

Glaube braucht Bildung und Bildung braucht Religion. Der Religionsunterricht ist ein wesentlicher Teil des Bildungsauftrages von Schule, weil er die zur Identitätsbildung unverzichtbare Beschäftigung mit religiös geprägter Weltwahrnehmung und Weltdeutung ermöglicht. Religion ist ein eigenständiger Bereich der Kultur und prägt menschliches Leben. Aufgrund der Globalisierung und der vielfältigen weltanschaulichen Lebenszusammenhänge, in denen Kinder heute aufwachsen, wird religiöse Bildung immer wichtiger. Der Rat der EKD hat 2006 in seinen „10 Thesen zum Religionsunterricht“ betont, dass der Religionsunterricht ein unverzichtbarer Ort existentieller Verwurzelung und Orientierung, ethischer Urteilsbildung und der Ausbildung kultureller und religiöser Toleranz ist.
Die Müttter und Väter des Grundgesetzes haben bestimmt, dass „der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen ... ordentliches Lehrfach“ ist, und zwar „unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ (Art. 7.3 GG). Damit ist er gemeinsame Verantwortung von Staat und Religionsgemeinschaft und konfessionell gebunden. Die Kirchen arbeiten mit dem Staat zusammen bei der Lehrerbildung und der Erstellung der Lehrpläne.

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Religionsunterricht in Niedersachsen

Im Bundesland Niedersachsen kann das Fach Religion seit 1998 konfessionell-kooperativ erteilt werden. Katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen haben sich darauf geeinigt, dass evangelische und katholische Schüler und Schülerinnen für bestimmte Schuljahrgänge zeitlich befristet gemeinsam unterrichtet werden können. Wer in Niedersachsen das Fach Evangelische Religion unterrichtet, bedarf einer kirchlichen Bestätigung, der Vokation.
 

Informationen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht wie auch zur Vokation finden Sie hier.

Kein Kind darf an einer öffentlichen Schule zum Religionsunterricht verpflichtet werden. Ersatzfach ist im Bereich der weiterführenden Schulen das Fach „Werte und Normen“. Negative und positive Religionsfreiheit halten sich die Waage. Die eigene Haltung zu religiösen Fragen wird geschützt. Aber jeder Mensch hat auch in der Schule das Recht, sich religiös zu bilden und seiner Religiosität Ausdruck zu verleihen.

Konfessionalität und Position

Die Konfessionalität des Unterrichtes ist dabei auch von didaktischer Bedeutung. Der Evangelische Religionsunterricht lebt von der für alle erkennbaren Positionalität des Faches und der Unterrichtenden. Er ist offen für Schülerinnen und Schüler jeder Konfession und Religion sowie für Konfessionslose. Aber in seinem Bezug auf den gelebten evangelischen Glauben bewahrt er sein Zentrum in der Rede von Gott und seiner Offenbarung in Jesus Christus. Auf dieser Grundlage lädt er Schülerinnen und Schüler zur kritischen Auseinandersetzung und eigenen Standortbestimmung ein.

Dr. Michaela Veit-Engelmann
Oberkirchenrätin Dr. Michaela Veit-Engelmann