Seit über 30 Jahren entsendet die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Pastoren und Pastorinnen wie auch Diakone und Diakoninnen als sogenannte "katechetische Lehrkräfte" in die Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen. Was ursprünglich einmal als Überbrückung einer Notsituation bei der Unterrichtsversorgung im Fach Evangelische Religion gedacht war, hat sich mittlerweile fest etabliert und wird in der Fortbildung dementsprechend gestützt. Viele Schulen schätzen die Präsenz dieser kirchlichen Kräfte nicht nur als Unterstützung bei der Unterrichtsversorgung, sondern auch im Blick auf ihre seelsorgerliche Tätigkeit, ihre Beiträge zum Schulleben und zur Festkultur, zur Verknüpfung mit evangelischer Jugendarbeit und ihre Schulgottesdienste.
Schulpastoren und Schulpastorinnen
Schulpastoren und -pastorinnen unterrichten in der Regel 12 oder 16 Stunden Evangelische Religion an Allgemeinbildenden Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufsbildende Schulen. Diese Stunden werden im Rahmen des Gestellungsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und den Kirchen von der Landesschulbehörde refinanziert. Sie sind Mitglieder des Kollegiums ihrer Schule mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Viele sind mit einem zusätzlichen "kirchlichen Anteil" als Seelsorger und Seelsorgerinnen für Schülerinnen und Schüler, Kollegen und Kolleginnen eingesetzt. Sie sind zuständig für den Aufbau schulnaher kirchlicher Jugendarbeit, arbeiten in Netzwerken mit dem Kirchenkreisjugenddienst und den diakonischen Einrichtungen des Kirchenkreises und sind in Ausschüssen und Gremien zum Thema Kirche und Schule vertreten. Sie gehören den Konventen bzw. den Kirchenkreiskonferenzen ihres Kirchenkreises an und übernehmen wie ihre Gemeindekollegen und -kolleginnen auch Aufgaben in Kirchenkreis und Gemeinde.
Weitere Informationen finden Sie in der Infosammlung im Download rechts.
Diakone und Diakoninnen im Schuldienst
Die religionspädagogische Aus- und Weiterbildung von Diakonen und Diakoninnen für ihren Dienst in den Schulen sieht den Erwerb einer "Kleinen Unterrichtsberechtigung" vor. Diese wird in der Regel als ein unterrichtspraktisches und theoretisches Modul im Rahmen des Fachhochschulstudiums erworben und durch eine Unterrichtsprüfung abgeschlossen. Sie ermöglicht die Erteilung von evangelischem Religionsunterricht an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Oberschulen im Umfang von bis zu 6 Stunden. In Kirchenkreis und Gemeinde sind Schuldiakoneund -diakoninnen oft zuständig für den Aufbau schulnaher kirchlicher Jugendarbeit, sie arbeiten in Netzwerken mit dem Kirchenkreisjugenddienst und den Kirchengemeinden zusammen und halten Kontakt zu anderen Einrichtungen des Kirchenkreises.